Und was kostet ein Grab in der St. Paulikirche?
Die Kosten ergeben sich wie üblich aus den Kosten für die Nutzung des Grabes für eine bestimmte Zeitdauer (“Nutzungsgebühr”) und den Kosten, die einmalig zum Zeitpunkt der Beisetzung anfallen (“Beisetzungsgebühren”).
1. Nutzungsgebühren
Urnenkammer mit einem Grab (20 Jahre): 2.800,- Euro
Urnenkammer mit zwei Gräbern (20 Jahre): 5.600,- Euro
Verlängerungsgebühr Einzelkammer pro Jahr: 140,- Euro
Verlängerungsgebühr Doppelkammer pro Jahr: 280,- Euro
2. Beisetzungsgebühren
Urnenbeisetzung: 400,- Euro
Grabplatte: 85,- Euro
Beschriftung der Grabplatte: 161,- Euro
Die St. Paulikirche kann für die Trauerfeier angemietet werden
(Gebühr: 250,- Euro).
Hinweis: Mit dem Betrieb eines Friedhofs wird in Deutschland kein Gewinn gemacht. Die Friedhofsgebühren dienen ausschließlich der Unterhaltung des Friedhofs und decken alle dadurch bedingten Kosten einschließlich der Pflege der Anlage ab – nicht mehr und nicht weniger. Die Friedhofsgebühren werden regelmäßig von der Bezirksregierung als Genehmigungsbehörde überprüft. Gegebenenfalls müssen dann die Gebühren den veränderten Kosten angepaßt werden.