Kann man das Grab verlängern?
Ja, die Grabstelle(n) – genauer: das Nutzungsrecht an einer Urnenkammer – kann nach Ablauf jeweils für weitere 20 Jahre verlängert werden (auf Wunsch auch mehrfach), da es sich um Wahlgemeinschaftsgrabstätten handelt.

Ja, die Grabstelle(n) – genauer: das Nutzungsrecht an einer Urnenkammer – kann nach Ablauf jeweils für weitere 20 Jahre verlängert werden (auf Wunsch auch mehrfach), da es sich um Wahlgemeinschaftsgrabstätten handelt.